Die Konvention wurde zweieinhalb Jahre nach der Verabschiedung durch die UN von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und trat am 5. April 1992 in Kraft. Inzwischen wurde die UN-KRK nahezu weltweit ratifiziert und ist deshalb das Menschenrechtsinstrument mit der höchsten Akzeptanz durch die internationale Staatengemeinschaft. Die festgehaltenen Grundsätze verpflichten Staaten, sich für die Schaffung von guten Rahmenbedingungen zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen einzusetzen.
Dr. Klaus Esser, Vorsitzender BVkE, betont: "Trotz bereits jetzt schon vorhandener Rechtsverbindlichkeit des völkerrechtlichen Abkommens werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen immer noch nicht ernst genommen und oftmals leichtfertig übergangen. Dieses zeigt sich heute vor allem in dem schrecklichen Krieg in der Ukraine und fordert einen sofortigen Waffenstillstand."
Der BVkE und Mitgliedseinrichtungen unterstützen in ihrer vielfältigen Arbeit die gezielte Stärkung der Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen durch Partizipationskonzepte. Beispiele für die konkrete Umsetzung von Kinderrechten sind etwa die Bildungsgerechtigkeit im Projekt "Zukunft Ganztagesbetreuung!" oder eine teilhabeorientierte und inklusive Kinder- und Jugendhilfe, etwa mit dem Projekt "Inklusion jetzt!" oder die Aufnahme und Versorgung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugendhilfe.