Integrative Kindertageseinrichtung Oskarstraße
Angebot
Neben dem Regelangebot für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz in Nordrhein-Westfalen (KiBiZ) gibt es heilpädagogische Plätze für Kinder, deren Gesamtentwicklung verzögert ist, die geistig behindert sind, die deutliche Auffälligkeiten im sozial-emotionalen Bereich zeigen oder die eine Wahrnehmungsstörung haben. Je nach Förderbedarf werden die Kinder entweder in einer Integrativen Gruppe mit 17 Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren oder in einer Heilpädagogischen Gruppe mit zehn Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren betreut.
Pädagogischer Ansatz
Ungeachtet der Religion, Nationalität, sozialen Herkunft, Stärken und Schwächen jedes einzelnen Kindes, sollen alle zusammen Spielen, Lachen und Lernen. Wichtig dabei ist die Mitbestimmung und Beteiligung der Kinder im pädagogischen Alltag. Alle werden mit ihren Bedürfnissen ernst- und wahrgenommen. Jedes Kind wird unter Berücksichtigung seiner Persönlichkeit und unter Einbeziehung seiner individuellen Fähigkeiten unterstützt und begleitet. Dabei werden alle Möglichkeiten und Kräfte der Kinder gefördert und die Selbstständigkeit und das Selbstvertrauen gestärkt.
Zusätzliche Angebote
Die pädagogische Arbeit in den Gruppen wird durch zusätzliche Fördermöglichkeiten wie Ergotherapie, Motopädie und Sprachtherapie sowie Reitherapie ergänzt. Neben der alltäglichen Förderung in der Gruppe finden je nach Interessen und Bedürfnissen der Kinder gruppenübergreifende Projekte statt.
Kosten
Für die Regelkinder wird der Kindergartenbeitrag vom Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel erhoben und richtet sich nach dem gebuchten Stundenumfang und dem Einkommen der Eltern. Die Heilpädagogischen Plätze werden vom Landschaftsverband als Kostenträger finanziert.
Einzugsgebiet
Das Einzugsgebiet umfasst die Städte Castrop-Rauxel, Waltrop, Datteln und Oer-Erkenschwick. Für die heilpädagogischen Kinder gibt es einen täglichen Fahrdienst.