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Pressemitteilung

Weitere Förderung Langzeitarbeitsloser gefährdet

Der Hoffnungsschimmer für Langzeitarbeitslose droht schon wieder zu verglimmen. Erst 2019 trat das Teilhabechancengesetz in Kraft, jetzt könnten die notwendigen Mittel dafür versiegen, wenn die Mittel der Eingliederungshilfe wie vom Finanzminister geplant um 200 Millionen Euro gekürzt werden.

Erschienen am:

20.04.2022

Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Münster e.V.
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster
+49 251 8901-0
+49 251 8901-396
+49 251 8901-0
+49 251 8901-396
+49 251 8901-396
info@caritas-muenster.de
www.caritas-muenster.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Auf dem Bild sind vier 1 Euro Münzen zu sehen, die auf einen Tisch fallen.

Dagegen wehrt sich die Bundesarbeitsgemeinschaft "Integration durch Arbeit" (BAG IDA) der Caritas. "Schon jetzt werden vielerorts keine neuen Stellen bewilligt, weil die Mittel ausgeschöpft sind", kritisiert Helmut Flötotto, Referatsleiter Soziale Arbeit im Diözesancaritasverband Münster.

Dass das Teilhabechancengesetz durchaus erfolgreich wirkt, hat nicht nur das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit in einer Auswertung der ersten beiden Jahre festgestellt. Michael Halberstadt, bei der Caritas Ostvest für den Fachbereich Arbeitsmarktintegration zuständig, bestätigt das vor Ort. 600 Langzeitarbeitslose haben darüber allein im Kreis Recklinghausen eine geförderte Beschäftigung erhalten. Seit Ende vergangenen Jahres können allerdings schon mangels Geld keine weiteren Stellen bewilligt werden. Bei der Jugendwerkstatt Haltern sind die Langzeitarbeitslosen in der Grünanlagenpflege, in der Radstation und im FairKaufHaus beschäftigt.

Die Förderung ist ebenso wie das Gesetz auf fünf Jahre befristet. In den ersten beiden Jahren wird der Lohn komplett aus der Eingliederungshilfe getragen, danach schmelzen die Zuschüsse über drei weitere Jahre ab. Zum 31. Dezember 2024 soll das Gesetz auslaufen. Die Caritas fordert allerdings schon seit Inkrafttreten, diese Befristung aufzuheben, und die Ampelregierung hat dies im Koalitionsvertrag auch vorgesehen. Doch selbst wenn es so käme, stirbt die darin hart erkämpfte Förderung der Langzeitarbeitslosen mangels Finanzierung, fürchtet Flötotto. Zumal aus dem Topf der Eingliederungshilfe künftig unter anderem auch Zahlungen für die Flüchtlinge aus der Ukraine erfolgen sollen.

Aus Sicht von Michael Halberstadt müsste die Förderung im Gegenteil gestärkt und dauerhaft angelegt werden, wie es für Menschen mit Behinderungen geregelt ist. Natürlich habe es einen positiven Effekt, wenn Jemand wieder Beschäftigung findet, Neues lernt und sich wieder an Arbeit gewöhnt. Aber man dürfe nicht der Illusion unterliegen, dass damit alle vorher bestehenden Beschäftigungshindernisse ausgeräumt sind: "Sie sind nach fünf Jahren nicht jünger und gesünder und können keinen besseren Schulabschluss nachweisen", sagt Halberstadt. Trotzdem sei es allemal besser, Arbeit zu fördern, statt weiter Hartz IV zu zahlen. Neben mehr Lebenszufriedenheit und Teilhabe sei dies für den Staat auch noch günstiger.

041-2022 (hgw) 20. April 2022

Autor/in:

  • Harald Westbeld
Quelle: caritas-bistum-muenster.de
  • Ansprechperson
Porträtfoto von Helmut Flötotto
Helmut Flötotto
Referatsleiter Soziale Arbeit
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floetotto@caritas-muenster.de
www.caritas-muenster.de

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